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Allgemeine Geschäftsbedingungen

​

 

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Geltung der AGB

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für

sämtliche Verträge zwischen den Mitgliedern und

Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash, soweit im Einzelfall

nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die

aufgrund eines mit Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash

abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des von

Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash betriebenen

Fitnessstudios berechtigt sind.

 

Online-Vertragsabschluss

 

Bei einem Online-Vertragsschluss über die Website des

Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash stellt das Mitglied

durch einen Klick auf die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“

ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages.

 

Widerruf

 

Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash behält sich vor, den

Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss in Textform zu

widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.

Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere dann vor,

wenn ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds aufgrund

eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des

Mitglieds durch Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash

gekündigt wurde.

Für das Mitglied gilt im Falle eines Online-Vertragsabschlusses das

gesetzliche Widerrufsrecht, über welches bei Vertragsschluss

gesondert belehrt wird.

 

Jugendliche

 

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine

Mitgliedschaft nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten

möglich. Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können

nicht Mitglied werden.

 

§ 2 Leistungsumfang

Mitgliedskarte / Transponder

 

Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss bzw. bei Online Vertragsabschluss beim ersten Studiobesuch eine Mitgliedskarte

bzw. einen Transponder, der den Zutritt zu den Trainingsbereichen

ermöglicht. Dies begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages

keinen Anspruch auf Nutzung der Angebote des Bewegungszentrum

für Körperwohl und Squash.

 

Zugang zum Training

 

Durch den Vertrag und den Erhalt der Mitgliedskarte bzw. des

Transponders erhält das Mitglied Zutritt zu den Trainingsbereichen

und ist berechtigt, diese während der Öffnungszeiten zu nutzen.

Ohne Mitnahme des Transponders ist der Zutritt nicht möglich.

 

Hausordnung

 

Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash ist berechtigt, eine

für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio

aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen

zur zulässigen Nutzung des Studios / der Geräte und zur Wahrung

der Rechte anderer Mitglieder.

 

Weisungsberechtigung

 

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur

Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der

Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist,

Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

 

Verstoß gegen Hausordnung / Weisung

 

Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen ist

Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash berechtigt, den

Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, temporär

ruhend zu stellen und/oder Schadenersatz geltend zu machen.

 

Sauna / Wellness
 

Die Nutzung der Sauna und sonstiger Wellness Einrichtungen steht allen Mitgliedern grundsätzlich offen.
Nutzung nur während der jeweils vom Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash bekanntgegebenen Öffnungszeiten; Änderungen werden rechtzeitig per Aushang oder elektronisch mitgeteilt.
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash kann aus Sicherheits , Hygiene  oder Kapazitätsgründen Zutrittsbeschränkungen (z. B. Personenzahl, Zeitfenster, Reservierung) vornehmen.
Die Hausordnung ist einzuhalten; Verstöße können von Zutrittsverbot bis hin zur Kündigung führen.
Nutzung auf eigenes Risiko; Haftung durch Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder für Körper /Lebensschäden nach Gesetz.
Vorübergehende Schließungen der Sauna/Wellness Einrichtungen (z. B. wegen Wartung, Reparatur oder behördlicher Anordnung) berechtigen nicht zu Beitragsminderungen, Erstattungen oder sonstigen Ausgleichsansprüchen; das Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash informiert rechtzeitig per Aushang oder elektronisch.

 

§ 3 Pflichten des Mitglieds

Umgang mit der Mitgliedskarte bzw. dem Transponder

 

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des

Transponders zu sorgen. Einen Verlust des Transponders hat das

Mitglied Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash

unverzüglich zu melden.

Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des

Transponders gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied

vom Risiko der missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte)

befreit.

 

Gebühr bei Neuausstellung/Verlust der Mitgliedskarte bzw. des

Transponders

 

Für die Neuausstellung des Transponders bei einem durch das

Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied

verschuldete Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 €

für einen Ersatz-Transponder fällig. Der alte Transponder verliert mit

der Aktivierung des Ersatz-Transponders seine Gültigkeit.

 

Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

Das Mitglied ist daher verpflichtet die Mitgliedskarte ausschließlich

persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

 

Verbot von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

 

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von

Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht

ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

Änderung von Mitgliedsdaten

 

Das Mitglied ist verpflichtet, Bewegungszentrum für Körperwohl und

Squash jede Änderung von vertragsrelevanten Daten, insbesondere

Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung unverzüglich

mitzuteilen.

 

§ 4 Zahlungsmodalitäten

Fälligkeit der Beiträge

 

Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden in dem auf dem

Vertragsdeckblatt bezeichneten Rhythmus (Teilleistungszeitraum)

fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der

Mitgliedsbeitrag ist bis zum Ablauf der Mitgliedschaft zu zahlen, auch

wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach

Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aufnahmegebühr am

Tage des Zustandekommens des Vertrages fällig.

 

Preisanpassungsrecht

 

Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash ist dazu berechtigt,

die auf dem Vertragsdeckblatt bezeichneten wiederkehrenden

Beiträge zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz

erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten

Umsatzsteuersatz beschränkt. Bewegungszentrum für Körperwohl

und Squash wird das Preisanpassungsrecht durch Erklärung in

Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem

auf den Zugang der Erklärung folgenden 1. Kalendertag wirksam.

Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich

der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der

Verringerung der Umsatzsteuer ein.

 

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren und Kosten bei

Rückbuchung

 

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren

teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für

die Aufnahme) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas

anderes vereinbart wurde.

Das Mitglied hat dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils

erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und

Gebühren aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die

dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten vom Mitglied zu tragen.

 

Zahlungsverzug

 

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich

Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash das Recht vor, dem

Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten

vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben

Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auch die Kosten einer

zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und

Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

 

§ 5 Laufzeit und Kündigung
Grundlaufzeit

 

Die Grundlaufzeit einer Mitgliedschaft entspricht der vom gewählten
Mitgliedschaftsmodell festgelegten Vertragsdauer, die auf dem
Vertragsdeckblatt angegeben ist. Mitgliedschaften im Basic Modell
und Premium Modell können mit einer Frist von einem Monat zum
Ende der Grundlaufzeit gekündigt werden. Mitgliedschaften ohne
festgelegte Vertragslaufzeit (Flex Basic Modell und Flex Premium
Modell) laufen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von
zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.


 

Verlängerung und Kündigung nach der Grundlaufzeit

 

Wird eine Mitgliedschaft im Basic Modell oder Premium Modell nicht
fristgerecht zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt, verlängert sie sich
auf unbestimmte Zeit. Die Mitgliedschaft kann dann jederzeit mit einer
Frist von einem Monat gekündigt werden.


 

Außerordentliche Kündigung

 

Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. So berechtigt z. B. ein grober Verstoß gegen
die Hausordnung von Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash
(bspw. mutwillige Zerstörung der Studioeinrichtung) zur fristlosen
Kündigung der Mitgliedschaft. Bei sonstigen Verstößen ist eine
fristlose Kündigung erst nach vorheriger erfolgloser Abmahnung
zulässig.
Darüber hinaus ist Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash
zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das
Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, dessen Höhe
der Summe der innerhalb von zwei Mitgliedschaftsmonaten fällig
werdenden Mitgliedsbeiträge entspricht.
Kündigt Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash aus
wichtigem Grund, kann Bewegungszentrum für Körperwohl und
Squash die Mitgliedsbeiträge, die bis zum nächstmöglichen Termin
einer ordentlichen Kündigung durch das Mitglied angefallen wären,
abzüglich ersparter Aufwendungen als Schadenersatz geltend
machen. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied die Kündigung aus
wichtigem Grund nicht verschuldet hat oder nachweist, dass
Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash überhaupt kein
Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Form der Kündigung

Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail an
info@bks-bewegungszentrum.de oder per Brief an Bewegungszentrum für
Körperwohl und Squash, Felsenstrasse 7, 71106 Magstadt).

 

 

Ruhen der Mitgliedschaft

 

Ist das Mitglied länger als zwei Monate aufgrund von Krankheit

gehindert, das Studio zu nutzen, kann es gegenüber

Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash erklären, dass es

krankheitsbedingt zu einer Nutzung des Studios nicht im Stande ist.

Das Mitglied hat mit der Erklärung eine geeignete Bescheinigung (z.

B. ärztliches Attest) vorzulegen. Für diese Erklärung gilt das gleiche

Formerfordernis wie für Kündigungen. Das Mitglied ist ab dem

Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung bei Bewegungszentrum für

Körperwohl und Squash für die weitere Dauer seiner Hinderung von

der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit. Die

Mitgliedschaft verlängert sich während der Grundlaufzeit um den

Zeitraum der Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des

Mitgliedsbeitrags, jedoch maximal um ein Jahr. Dieses Recht, die

Mitgliedschaft ruhen zu lassen, lässt das Recht des Mitglieds zur

außerordentlichen Kündigung des Vertrages unberührt.

 

§ 6 Haftung Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash

 

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bewegungszentrum für Körperwohl

und Squash nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten

(Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach

beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und

vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach

Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind

solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des

Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied

regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche,

vertragliche und außervertragliche Haftung von Bewegungszentrum

für Körperwohl und Squash auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im

Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von

Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

Änderungen dieser AGB

 

Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash ist berechtigt, diese

Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der

Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und

auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen

dürfen. Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash wird das

Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied

Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer

angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und

besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben

eines Widerspruchs wirksam werden.

 

Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

 

Bewegungszentrum für Körperwohl und Squash ist nicht verpflichtet

und nicht bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle gemäß

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

 

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages

unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des

Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

 

Sonstige Vertragsänderungen

 

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Unbeschadet des § 305b

BGB, bedürfen alle Änderungen dieses Mitgliedsvertrages der

Textform.

Stand 01.10.2026

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